
Im hessischen Bauordnungsrecht ist der Nachbar gemäß § 62 HBO von einem Vorhaben zu benachrichtigen, wenn die Genehmigung Ausnahmen, Abweichungen oder Befreiungen von Vorschriften vorsieht, die dem Nachbarschutz dienen. Die Nachbarn können dann innerhalb einer Frist von zwei Wochen der Genehmigung widersprechen. Verzichtet der Nachbar auf seine...
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